Richtlinie 90_385_EWG

 



Die Richtlinie ist seit dem 25.05.2021 nicht mehr gültig.

Link zum Rechtstext

Aktive implantierbare medizinische Geräte

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für aktive implantierbare medizinische Geräte (z.B. Herzschrittmacher und Cochleaimplantate).

Sie ist eine von drei Richtlinien, die durch das Medizinproduktegesetz umgesetzt wurden:

  • 90/385/EWG (aktive implantierbare medizinische Geräte)
  • 93/42/EWG ([sonstige] Medizinprodukte)
  • 98/79/EG (In-vitro-Diagnostika)

Die grundlegenden Anforderungen sind in Anhang I beschrieben.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Mai 2021 
Review vom 1. Juni 2020