Richtlinie 90_385_EWG
Die Richtlinie ist seit dem 25.05.2021 nicht mehr gültig.
Link zum Rechtstext | Aktive implantierbare medizinische Geräte |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für aktive implantierbare medizinische Geräte (z.B. Herzschrittmacher und Cochleaimplantate). Sie ist eine von drei Richtlinien, die durch das Medizinproduktegesetz umgesetzt wurden:
Die grundlegenden Anforderungen sind in Anhang I beschrieben. |
Links zur Rechtsänderung |