Verordnung (EU) Nr. 291_2011
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) Nr. 291/2011 vom 24. März 2011 der Kommission über wesentliche Verwendungen geregelter Stoffe außer teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen zu Labor- und Analysezwecken in der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen |
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Kerninhalte | Diese Verordnung legt fest, dass die Herstellung, Einfuhr und Verwendung von geregelten Stoffen außer teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen für die im Anhang der vorliegenden Verordnung genannten wesentlichen Labor- und Analysezwecke gestattet werden kann. |