Verordnung (EU) Nr. 910/2014
Link zum Rechtstext | Vertrauensdienste |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt Sie gilt für von einem Mitgliedstaat notifizierte elektronische Identifizierungssysteme, für von einem Mitgliedstaat bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität und für in der Union niedergelassene Vertrauensdiensteanbieter. Sie findet keine Anwendung auf die Erbringung von Vertrauensdiensten, die ausschließlich innerhalb geschlossener Systeme aufgrund von nationalem Recht oder von Vereinbarungen zwischen einem bestimmten Kreis von Beteiligten verwendet werden. Sie berührt nicht das nationale Recht oder das Unionsrecht in Bezug auf den Abschluss und die Gültigkeit von Verträgen oder andere rechtliche oder verfahrensmäßige Formvorschriften oder sektorspezifische Formvorschriften. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juni 2024 I ; II Review vom 02. Januar 2023 |