Verordnung (EU) 2019/881
Hinweis
Die Artikel 58, 60, 61, 63, 64 und 65, gelten ab dem 28. Juni 2021.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 |
Link zum Rechtstext | Cybersicherheit |
Kerninhalte | Diese Verordnung (Cybersecurity Act, abgekürzt auch CSA) legt Ziele, Aufgaben und organisatorische Aspekte der ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) fest, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und gleichzeitig in der Union ein hohes Niveau in der Cybersicherheit, bei der Fähigkeit zur Abwehr gegen Cyberangriffe und beim Vertrauen in die Cybersicherheit zu erreichen. Sie gibt zudem einen einheitlichen Rahmen zur Cybersicherheitszertifizierung von Informations- und Kommunikationstechnikprodukten, -diensten und -prozessen vor. |
Links zur Rechtsänderung |