Verordnung (EU) Nr. 510_2011
Hinweis
Die Verordnung wird zum 1. Januar 2020 durch die Verordnung (EG) Nr. 2019/631 ersetzt.
Link zum Rechtstext | Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge zur Verringerung der CO2-Emissionen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | In dieser Verordnung werden Anforderungen an die CO2- Emissionsleistung neuer leichter Nutzfahrzeuge aufgestellt. Der in dieser Verordnung festgelegte CO2-Emissionsdurchschnitt für neue leichte Nutzfahrzeuge von 175 g CO2/km wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und ihrer Durchführungsvorschriften gemessen und ist durch Verbesserungen bei der Motorentechnik sowie innovative Technologien zu erreichen. Für die Zeit ab 2020 wird ein Zielwert für die durchschnittlichen Emissionen von in der Union zugelassenen neuen leichten Nutzfahrzeugen von 147 g CO2/km festgesetzt. |