Verordnung (EU) 2019/796
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen |
Link zum Rechtstext | Cyberangriffe |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für Cyberangriffe mit erheblichen Auswirkungen – einschließlich versuchter Cyberangriffe mit potenziell erheblichen Auswirkungen, die eine äußere Bedrohung für die Union oder ihre Mitgliedstaaten darstellen. Sie enthält in Anhang I auf der Grundlage von Feststellungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2019/797 eine Liste Sie bestimmt, dass sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle dieser natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen eingefroren werden. In Anhang II listet sie Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission auf. Für Deutschland ist das: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsrecht,did=404888.html HINWEIS: Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt. Änderungen zu dieser Verordnung werden ab sofort unter dem Datensatz "Import/Export" gemeldet. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. September 2024 |