Verordnung (EU) Nr. 648/2012
Link zum Rechtstext | European Market Infrastructure Regulation (EMIR) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Delegierte Verordnungen | |
Kerninhalte | In dieser Verordnung, die umgangssprachlich auch European Market Infrastructure Regulation (EMIR) genannt wird, werden Clearing- und bilaterale Risikomanagementvorschriften für außerbörsliche (over-the counter [„OTC"]) Derivatekontrakte, Meldepflichten für Derivatekontrakte sowie einheitliche Vorschriften für die Ausübung der Tätigkeiten von zentralen Gegenparteien (central counterparties [„CCPs"]) und Transaktionsregistern festgelegt. In ihr wird zwischen sogenannten finanziellen Gegenparteien (z.B. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) und nichtfinanziellen Gegenparteien (alle Unternehmen, die nicht Emittenten von Finanzinstrumenten sind oder deren Geschäft keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht voraussetzt) unterschieden. Zu ihr wurden 2015 und 2016 Delegierte Verordnungen erlassen. |
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