Verordnung (EU) 2022/2065

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG

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Gesetz über digitale Dienste

Kerninhalte

In dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die Erbringung von Vermittlungsdiensten im Binnenmarkt festgelegt. Insbesondere wird Folgendes festgelegt:
-> ein Rahmen für die bedingte Haftungsbefreiung der Anbieter von Vermittlungsdiensten;
-> Vorschriften über besondere Sorgfaltspflichten, die auf bestimmte Kategorien von Anbietern von Vermittlungsdiensten zugeschnitten sind;
-> Vorschriften über die Durchführung und Durchsetzung dieser Verordnung, einschließlich der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden.

Die Verordnung gilt für Vermittlungsdienste, die für Nutzer mit Niederlassungsort oder Sitz in der Union angeboten werden, ungeachtet des Niederlassungsortes des Anbieters dieser Vermittlungsdienste.

Hinweis zur Bezeichnung: Die vorliegende EU-Verordnung trägt die Bezeichnung "Gesetz über digitale Dienste" und darf nicht mit dem "Digitale-Dienste-Gesetz" des Bundes verwechselt werden. Gleichzeitig ist die vorliegende Verordnung auch unter der Bezeichnung "Digital Services Act" oder auch "DSA" bekannt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 13. Mai 2024
Review vom 11. März 2024
Review vom 01. März 2024
Review vom 02. Februar 2024
Review vom 01. Februar 2024
Review vom 03. August 2023 - Delegierte Verordnung (EU) 2023/1127
Review vom 03. August 2023 - Durchführungsverordnung (EU) 2023/1201
Review vom 02. August 2023
Review vom 01. August 2023