Verordnung (EU) 2023/1115

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Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010

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Verordnung (EU) 2023/1115

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie für die Ausfuhr aus der Union von relevanten Erzeugnissen gemäß Anhang I, die relevante Rohstoffe, nämlich Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden, um
-> den Beitrag der Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren und damit zur Verringerung der weltweiten Entwaldung beizutragen;
-> den Beitrag der Union zu Treibhausgasemissionen und zum weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt zu verringern.

Unter Quellen sind ergänzend verlinkt:
-> Leitfaden zur EU-Holzverordnung der Kommission
-> Dokumente und Broschüren zum PEFC-Siegel
-> RAL-Gütezeichen 244: Wald- und Landschaftspflege – kostenpflichtig
-> Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR)
-> Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) – kostenpflichtig

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)

Eink_SumHolz

Links zur Rechtsänderung

Review vom 09. Juni 2023