Verordnung (EU) Nr. 321_2013
Link zum Rechtstext | TSI WAG |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Die im Anhang dieser Verordnung enthaltene technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) des Teilsystems „Fahrzeuge – Güterwagen" des gesamten Eisenbahnsystems in der Europäischen Union gilt für Güterwagen mit einer maximalen Betriebsgeschwindigkeit bis 160 km/h und einer maximalen Radsatzlast bis 25 t. Die TSI gilt für Güterwagen, die auf einer oder mehreren der folgenden Regelspurweiten betrieben werden sollen: 1.435 mm, 1.524 mm, 1.600 mm und 1.668 mm. Sie gilt nicht für Güterwagen, die hauptsächlich auf 1.520 mm Spurweite und eventuell gelegentlich auf 1.524 mm Spurweite betrieben werden. |
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