Verordnung (EU) Nr. 1007/2011
Link zum Rechtstext | Textilfasern |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | In dieser Verordnung sind die Vorschriften für die Verwendung von Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen, Vorschriften über die Etikettierung oder Kennzeichnung nichttextiler Teile tierischen Ursprungs und Vorschriften über die Bestimmung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen durch quantitative Analyse von binären und ternären Textilfasergemischen festgelegt, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und den Verbrauchern zutreffende Informationen zur Verfügung zu stellen. Sie gilt sowohl für auf dem Unionsmarkt bereitgestellte Textilerzeugnisse als auch für
Sie gilt weder für Textilerzeugnisse, die ohne Übereignung an Heimarbeiter oder selbstständige Unternehmen zur Weiterverarbeitung übergeben werden noch für maßgeschneiderte Textilerzeugnisse, die von selbstständigen Schneidern hergestellt wurden. |