Verordnung (EU) Nr. 661/2009

 



Die Verordnung (EU) Nr. 661/2009 wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit

Link zum RechtstextVerordnung (EU) Nr. 661/2009
NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Verordnung, durch die die EU-Busrichtlinie (Richtlinie 2001/85/EG), die bis zum 31. Oktober 2014 galt, aufgehoben/ersetzt wurde (Art. 19), legt Anforderungen fest

  • für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Sicherheit,
  • für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit Reifendrucküberwachungssystemen hinsichtlich ihrer Sicherheit, Kraftstoffeffizienz und CO2-Emissionen sowie im Zusammenhang mit Gangwechselanzeigern hinsichtlich ihrer Kraftstoffeffizienz und CO2-Emissionen und
  • für die Typgenehmigung von neu hergestellten Reifen hinsichtlich ihrer Sicherheit, ihres Rollwiderstands und ihres Rollgeräuschs.

Sie gilt sowohl für Fahrzeuge der Klassen M, N und O als auch für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 12. Juli 2022