Verordnung (EU) 2020/852
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
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Link zum Rechtstext | |
Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 | |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Sie gilt für |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Februar 2024 |