VStättVO HH

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 5. August 2003

Link zum RechtstextVersammlungsstättenverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für den Bau und Betrieb von
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen;
- Versammlungsstätten mit mehreren Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben;
- Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich mehr als 1000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht;
- Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen.