Richtlinie (EU) 2022/2557

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates

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Richtlinie (EU) 2022/2557

Kerninhalte

Diese Richtlinie
-> legt Verpflichtungen gegenüber Mitgliedstaaten fest zur Gewährleistung der ungehinderten Erbringung von Diensten im Binnenmarkt, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten unerlässlich sind, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, und insbesondere Verpflichtungen kritische Einrichtungen zu ermitteln und diese kritischen Einrichtungen dabei zu unterstützen, die ihnen auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen;
-> legt Verpflichtungen für kritische Einrichtungen fest, die darauf abzielen, ihre Resilienz und ihre Fähigkeit zur Erbringung von Diensten im Binnenmarkt zu verbessern;
-> legt Vorschriften fest im Hinblick auf
--> die Beaufsichtigung kritischer Einrichtungen; die Durchsetzungsmaßnahmen; die Ermittlung kritischer Einrichtungen, die für Europa von besonderer Bedeutung sind, und die Beratungsmissionen zur Bewertung der Maßnahmen, die diese kritischen Einrichtungen ergriffen haben, um deren Verpflichtungen gemäß Kapitel III nachzukommen;
-> legt gemeinsame Verfahren für die Zusammenarbeit und die Berichterstattung über die Anwendung dieser Richtlinie fest;
-> legt Maßnahmen fest, mit denen ein hohes Maß an Resilienz kritischer Einrichtungen erreicht werden soll, um die Erbringung wesentlicher Dienste in der Union sicherzustellen und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. November 2023
Review vom 02. Januar 2023