ÜAnlG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen vom 27. Juli 2021 |
Link zum Rechtstext | Überwachungsbedürftige Anlagengesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Das sind Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Am_SumÜAnlG; ElektroF_SumGefährdb; F2_SumGefährdb; F2_SumGefährdb_2; FaSi_SumGefährdb; FM_SumGefährdb; FM_SumPrüfpf; Inst_SumGefährdb; Inst_SumPrüfpf |
Links zur Rechtsänderung |