Verordnung (EU) Nr. 910/2014

 



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Vertrauensdienste

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG

Kerninhalte

Diese Verordnung legt
-> die Bedingungen fest, unter denen die Mitgliedstaaten elektronische Identifizierungsmittel für natürliche und juristische Personen, die einem notifizierten elektronischen Identifizierungssystem eines anderen Mitgliedstaats unterliegen, anerkennen,
-> Vorschriften für Vertrauensdienste – insbesondere für elektronische Transaktionen – und
-> einen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel, elektronische Dokumente, Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben und Zertifizierungsdienste für die Website-Authentifizierung, die elektronische Archivierung, die elektronische Attributsbescheinigung, elektronische Signaturerstellungseinheiten, elektronische Siegelerstellungseinheiten und elektronische Journale fest,
um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts und gleichzeitig ein angemessenes Sicherheitsniveau bei elektronischen Identifizierungsmitteln und Vertrauensdiensten sicherzustellen.

Sie gilt für von einem Mitgliedstaat notifizierte elektronische Identifizierungssysteme, für von einem Mitgliedstaat bereitgestellte europäische Brieftaschen für die Digitale Identität und für in der Union niedergelassene Vertrauensdiensteanbieter.

Sie findet keine Anwendung auf die Erbringung von Vertrauensdiensten, die ausschließlich innerhalb geschlossener Systeme aufgrund von nationalem Recht oder von Vereinbarungen zwischen einem bestimmten Kreis von Beteiligten verwendet werden.

Sie berührt nicht das nationale Recht oder das Unionsrecht in Bezug auf den Abschluss und die Gültigkeit von Verträgen oder andere rechtliche oder verfahrensmäßige Formvorschriften oder sektorspezifische Formvorschriften.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Juni 2024 I ; II
Review vom 02. Januar 2023