Verordnung (EU) 2024/1157

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

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Verordnung (EU) 2024/1157

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie zur Förderung der Klimaneutralität und der Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft und der Schadstofffreiheit festgelegt, indem die nachteiligen Auswirkungen, die sich aus Verbringungen von Abfällen und der Behandlung der Abfälle am Bestimmungsort ergeben können, verhindert oder verringert werden. In ihr werden Verfahren und Kontrollregelungen für Verbringungen von Abfällen festgelegt, die von dem Ursprung, dem Bestimmungsort und Transportweg der Verbringung, der Art der Abfälle und der Art der am Bestimmungsort anzuwendenden Behandlung der Abfälle abhängen.

Diese Verordnung gilt für
-> Verbringungen von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten mit oder ohne Durchfuhr durch Drittstaaten;
-> Verbringungen von aus Drittstaaten in die Union eingeführten Abfällen;
-> Verbringungen von aus der Union in Drittstaaten ausgeführten Abfällen;
-> Verbringungen von Abfällen mit Durchfuhr durch die Union in oder aus Drittstaaten.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Mai 2024