Verordnung (EU) 2024/3110

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

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Verordnung (EU) 2024/3110

Kerninhalte

Mit der vorliegenden Verordnung werden harmonisierte Regeln für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Markt von Bauprodukten festgelegt, unabhängig davon, ob dies im Rahmen von Dienstleistungen erfolgt oder nicht; dies geschieht durch die Festlegung von:
-> harmonisierten Regeln bezüglich der Art und Weise, in der die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf Umweltschutz und Sicherheit im Verhältnis zu ihren wesentlichen Merkmalen, einschließlich der Lebenszyklusbewertung, angegeben wird;
-> Umwelt-, Funktions- und Sicherheitsanforderungen an Bauprodukte.

Mit dieser Verordnung wird außerdem Folgendes festgelegt:
-> die Rechte und Pflichten von Wirtschaftsteilnehmern, die sich mit Bauprodukten oder deren Bauteilen befassen, und
-> die Pflichten anderer Akteure, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Vermarktung von unter diese Verordnung fallenden Produkten erbringen.

Diese Verordnung gilt für Bauprodukte einschließlich gebrauchter Produkte und die nachfolgend aufgeführten Bauelemente:
-> wesentliche Bestandteile von Produkten und
-> Bestandteile oder Werkstoffe, die für unter diese Verordnung fallende Produkte bestimmt sind, wenn der Hersteller dieser Bestandteile oder Werkstoffe dies beantragt.