Verordnung (EU) Nr. 333_2011
Link zum Rechtstext | Verordnung bzgl. Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, einschließlich Schrott aus Aluminiumlegierungen, nicht mehr als Abfall anzusehen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott aus einem Verwertungsverfahren die technischen Anforderungen der metallerzeugenden Industrie erfüllt, den geltenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse genügt und insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen führt. Sie gilt seit dem 9. Oktober 2011. Es gelten ergänzend die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG. |