Verordnung (EU) Nr. 333_2011

 



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Verordnung bzgl. Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 333/2011 des Rates vom 31. März 2011 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind

Kerninhalte

Diese Verordnung enthält die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, einschließlich Schrott aus Aluminiumlegierungen, nicht mehr als Abfall anzusehen sind.

Damit soll sichergestellt werden, dass Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott aus einem Verwertungsverfahren die technischen Anforderungen der metallerzeugenden Industrie erfüllt, den geltenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse genügt und insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen führt.

Sie gilt seit dem 9. Oktober 2011.

Es gelten ergänzend die Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG.