Verordnung (EU) Nr. 98_2013
Hinweis
Die Verordnung wird zum 1. Februar 2021 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2019/1148 ersetzt.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) Nr. 98/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) Nr. 98/2013 |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung (jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe), die Verbringung (aus einem anderen Mitgliedstaat oder Drittstaat), den Besitz und Verwendung von Stoffen oder Gemischen fest, die für die Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Sie gilt für die in den Anhängen aufgeführten Stoffe sowie für Gemische und Stoffe, die solche Stoffe enthalten. |