Entwässerungssatzung Kirchmöser
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Satzung der Stadt Brandenburg an der Havel über den Anschluss und die Benutzung der zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen und -einrichtungen vom 19. Dezember 2019 |
Kerninhalte | Diese Satzung legt fest, dass die Stadt Brandenburg an der Havel die Beseitigung des auf ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung durch die BRAWAG GmbH Wasser- und Abwassergesellschaft Brandenburg an der Havel betreibt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschluss- und Benutzungszwang, Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Einleitungsbedingungen. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2021 |