TRBS 1201 Teil 2
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck vom 30. Juli 2018 |
Link zum Rechtstext | TRBS 1201 Teil 2 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung und Durchführung von Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck auf Basis der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV und beschreibt beispielhaft
Im Rahmen dieser TRBS werden die Prüfungen an nicht überwachungsbedürftigen druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Druckanlagen gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 2.1 BetrSichV und deren Anlagenteilen bezogen auf die Druckgefährdung betrachtet. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Am_SumDruckanlagen_1; Am_SumDruckanlagen_1.1; Am_SumDruckanlagen_2 |
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