Verordnung (EU) Nr. 649_2012

 



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PIC-Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien

Kerninhalte

Mit dieser Verordnung werden folgende Ziele verfolgt:

  • Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel;
  • Förderung der gemeinsamen Verantwortung und der gemeinschaftlichen Bemühungen im internationalen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichem Schaden zu bewahren;
  • Förderung der umweltverträglichen Verwendung von gefährlichen Chemikalien.

Sie gilt für

  • bestimmte gefährliche Chemikalien, die dem Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren) des Übereinkommens unterliegen;
  • bestimmte gefährliche Chemikalien, die in der Union oder einem Mitgliedstaat verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen;
  • ausgeführte Chemikalien im Hinblick auf ihre Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
Links zur RechtsänderungReview vom 01. Juli 2024
Review vom 01. November 2023
Review vom 08. September 2023
Review vom 01. September 2023
Review vom 01. Mai 2022 
Review vom 05. Oktober 2021
Review vom 02. Februar 2021
Review vom 01. Januar 2021
Review vom 01. August 2020 I ; II