Kerninhalte | Mit dieser Verordnung werden folgende Ziele verfolgt: - Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel;
- Förderung der gemeinsamen Verantwortung und der gemeinschaftlichen Bemühungen im internationalen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichem Schaden zu bewahren;
- Förderung der umweltverträglichen Verwendung von gefährlichen Chemikalien.
Sie gilt für - bestimmte gefährliche Chemikalien, die dem Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verfahren) des Übereinkommens unterliegen;
- bestimmte gefährliche Chemikalien, die in der Union oder einem Mitgliedstaat verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen;
- ausgeführte Chemikalien im Hinblick auf ihre Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung.
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