Verordnung (EU) Nr. 1078_2012

 



Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) Nr. 1078/2012 der Kommission vom 16. November 2012 über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Kontrolle, die von Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreibern, denen eine Sicherheitsbescheinigung beziehungsweise Sicherheitsgenehmigung erteilt wurde, sowie von den für die Instandhaltung zuständigen Stellen anzuwenden ist

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Kerninhalte

In dieser Verordnung wird eine gemeinsame Sicherheitsmethode (CSM) für die Kontrolle festgelegt. Mit dieser Methode werden die Voraussetzungen für ein effektives Sicherheitsmanagement bei Betrieb und Instandhaltung des Eisenbahnsystems und gegebenenfalls für eine Verbesserung des Managementsystems geschaffen.

Sie findet Anwendung für die

  • Überprüfung der korrekten Anwendung und der Effektivität aller Prozesse und Verfahren im Managementsystem, einschließlich der technischen, betrieblichen und organisatorischen Maßnahmen zur Risikokontrolle. Für Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreiber umfasst die Kontrolle die technischen, betrieblichen und organisatorischen Elemente, die Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung bzw. Genehmigung der Richtlinie 2004/49/EG sind;
  • Überprüfung der korrekten Anwendung des Managementsystems insgesamt und der Erreichung der erwarteten Ergebnisse, und
  • Ermittlung und Umsetzung geeigneter Präventiv- und/oder Korrekturmaßnahmen, wenn relevante Fälle von Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen festgestellt werden.

Sie gilt für Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreiber, denen eine Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung erteilt wurde, und die für die Instandhaltung zuständigen Stellen.