LHinSchG SH

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landeshinweisgeberschutzgesetz vom 24. Mai 2024

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LHinSchG SH

Kerninhalte

Die folgenden Beschäftigungsgeber haben eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG einzurichten und zu betreiben, an die sich ihre Beschäftigten wenden können, um Verstöße nach § 2 HinSchG mitzuteilen (kommunale Beschäftigungsgeber):
=> Gemeinden ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,
=> Kreise,
=> Ämter und Zweckverbände sowie
=> Beschäftigungsgeber nach § 3 Absatz 9 HinSchG, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von zuvor genannten Beschäftigungsgebern stehen.

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Review vom 14. Juni 2024