LHinSchG SH
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landeshinweisgeberschutzgesetz vom 24. Mai 2024 |
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Kerninhalte | Die folgenden Beschäftigungsgeber haben eine interne Meldestelle nach § 12 HinSchG einzurichten und zu betreiben, an die sich ihre Beschäftigten wenden können, um Verstöße nach § 2 HinSchG mitzuteilen (kommunale Beschäftigungsgeber): |
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