Richtlinie (EU) 2024/1799
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 |
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Kerninhalte | Mit dieser Richtlinie, auch bekannt als "right to repair directive" (R2R), werden gemeinsame Vorschriften zur Stärkung der Bestimmungen in Bezug auf die Reparatur von Waren festgelegt, um zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig ein hohes Verbraucher- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten. Diese Richtlinie gilt für die Reparatur von Waren, die von Verbrauchern erworben wurden, im Falle eines Mangels der Waren, der außerhalb der Haftung des Verkäufers gemäß Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2019/771 eintritt oder offenbar wird. |
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