TrDüV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister vom 30. Juni 2017 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister. |