Richtlinie 75_324_EWG
Link zum Rechtstext | Aerosolrichtlinie |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für das Inverkehrbringen von Aerosolpackungen, deren Behälter ein Gesamtfassungsvermögen von 50 Milliliter oder mehr aufweist. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Eink_SumCE; ProdS_Sum13.ProdSV; QM_SumCE |