Richtlinie 67_548_EWG
Gültigkeit
Zum 1. Juni 2015 aufgehoben/ersetzt durch GHS-Verordnung.
Link zum Rechtstext | Stoff-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung der für Mensch oder Umwelt gefährlichen Stoffe, die in den Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht werden.
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