Verordnung (EU) Nr. 1227_2011
Link zum Rechtstext | Energiegroßhandelsprodukte |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung legt Regeln für das Verbot missbräuchlicher Praktiken fest, die die Energiegroßhandelsmärkten beeinträchtigen, die mit den für Finanzmärkte geltenden Regeln und mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren dieser Energiegroßhandelsmärkte kohärent sind, wobei sie den besonderen Merkmalen dieser Märkte Rechnung tragen. Sie gilt für den Handel mit Energiegroßhandelsprodukten und sieht die Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte durch die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in enger Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden und unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen dem Emissionshandelssystem und den Energiegroßhandelsmärkten vor. Energiegroßhandelsprodukte sind die folgenden Verträge und Derivate unabhängig davon, wo und wie sie gehandelt werden: -> Verträge für die Versorgung mit Strom oder Erdgas einschließlich LNG, deren Lieferung in der Union erfolgt, oder Verträge für die Versorgung mit Strom, die infolge einheitlicher Day-Ahead-Marktkopplung und einheitlicher Intraday-Marktkopplung zu Lieferungen in der Union führen können; -> Derivate, die Strom oder Erdgas betreffen, der bzw. das in der Union erzeugt, gehandelt oder geliefert wurde oder Derivate in Bezug auf Strom, die infolge einheitlicher Day-Ahead-Marktkopplung und einheitlicher Intraday-Marktkopplung zu einer Lieferung in der Union führen können; -> Verträge/Derivate, die den Transport / die Speicherung von Strom oder Erdgas in der Union betreffen. Marktteilnehmer ist jede Person, einschließlich Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber, Speicheranlagenbetreiber und LNG-Anlagenbetreiber, die an einem oder mehreren Energiegroßhandelsmärkten Transaktionen abschließt oder einen Handelsauftrag erteilt. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. August 2024 Review vom 02. Mai 2024 Review vom 01. Januar 2021 |