TRBS 1123

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV (Ausgabe vom 25. Juli 2018)

Link zum RechtstextTRBS 1123

Kerninhalte

Diese Technische Regel konkretisiert für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV 2015 (Ex-Anlagen), was als prüfpflichtige Änderung im Sinne von § 15 BetrSichV gilt. Diese Technische Regel nennt auch Beispiele für solche Maßnahmen an Ex-Anlagen, die nicht als prüfpflichtige Änderung gelten.

Für erlaubnisbedürftige Anlagen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 7 BetrSichV (Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen) wird zusätzlich auf TRBS 1122 verwiesen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Inst_SumBescha_3
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Review vom 01. April 2021 
Review vom 5. Juni 2020