KRITIS-DachG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz von Betreibern kritischer Anlagen - ENTWURF |
Link zum Rechtstext | KRITIS-Dachgesetz |
Kerninhalte | Das KRITIS-DachG gibt vor, dass in allen KRITIS-Sektoren geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum physischen Schutz von Betreibern kritischer Anlagen zu treffen sind. Dazu setzt das KRITIS-DachG einen Prozess auf, der insbesondere nationale und betreiberseitige Risikobewertungen in allen Sektoren, die Erstellung von Resilienzplänen durch die Betreiber, die Erarbeitung branchenspezifischer Schutzstandards durch die Verbände und Äquivalenzprüfungen durch fachlich zuständige Behörden in den verschiedenen Sektoren beinhaltet. |
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