Verordnung (EU) Nr. 1301/2014
Link zum Rechtstext | TSI Energie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Die im Anhang aufgeführte technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) gilt für jedes neue, umgerüstete oder erneuerte Teilsystem „Energie“ des Eisenbahnsystems der EU. Die TSI gilt für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem, das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem und andere Netzabschnitte des Eisenbahnsystems der EU mit folgenden Regelspurweiten: 1.435 mm, 1.520 mm, 1.524 mm, 1.600 mm und 1.668 mm. Die Meterspur fällt nicht unter diese TSI. |