TRBS 2210

 



Nicht mehr gültig, aufgehoben mit Bekanntmachung vom 6. März 2015.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdungen durch Wechselwirkungen vom 15. September 2006

Link zum RechtstextTRBS 2210

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen auf Grund von Wechselwirkungen, die durch die gegenseitige Beeinflussung mehrerer Arbeitsmittel untereinander oder von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen oder von Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung hervorgerufen worden.

Sie konkretisiert die mit den Gefährdungsmerkmalen

  • Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander,
  • Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit Arbeitsstoffen und
  • Wechselwirkungen der Arbeitsmittel mit der Arbeitsumgebung

verbundenen Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.