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TRBS 2210
TRBS 2210
Nicht mehr gültig, aufgehoben mit Bekanntmachung vom 6. März 2015.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gefährdungen durch Wechselwirkungen vom 15. September 2006 |
Link zum Rechtstext | TRBS 2210 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Betriebssicherheit gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen auf Grund von Wechselwirkungen, die durch die gegenseitige Beeinflussung mehrerer Arbeitsmittel untereinander oder von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen oder von Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung hervorgerufen worden. Sie konkretisiert die mit den Gefährdungsmerkmalen
verbundenen Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln. |
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