TRBS 1111

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung vom 26. März 2018

Link zum RechtstextTRBS 1111

Kerninhalte

Diese Technische Regel beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie zur Ableitung der notwendigen Maßnahmen für

  • die Bereitstellung von Arbeitsmitteln,
  • die Benutzung von Arbeitsmitteln und
  • das Betreiben überwachungsbedürftiger Anlagen.
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)F2_SumGefährdb; FaSi_SumGefährdb; Inst_SumPrüfpf