TRBS 1201 Teil 1

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen vom 14. März 2019

Link zum RechtstextTRBS 1201 Teil 1

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 1201 gilt für die Ermittlung und die Durchführung von Prüfungen zur Explosionssicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Am_SumEx; Inst_SumPrüfpf
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. August 2022
Review vom 01. Februar 2022
Review vom 05. Oktober 2021