TRBS 1001

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit vom 26. März 2018

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Kerninhalte

Diese Technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen.

Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.