TRBS 2152 Teil 4

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken vom 21. Februar 2012

Link zum RechtstextTRBS 2152 Teil 4

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 2152 beschreibt folgende Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken:

  • Explosionsfeste Bauweise
  • Explosionsdruckentlastung
  • Explosionsunterdrückung
  • Explosionstechnische Entkopplung (von Flammen und Druck)

Die in ihm aufgeführten Maßnahmen gelten – soweit sie Anforderungen an die Beschaffenheit beinhalten – nur für Anlagen, Geräte und Ausrüstungen, die nicht Geräte und Schutzsysteme im Sinne der Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV) sind.