TRBS 2141 Teil 3

 




Hinweis

Aufgehoben durch die im März 2019 neu gefasste TRBS 2141.


Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdungen durch Dampf und Druck bei Freisetzung von Medien vom 20. Juli 2009

Link zum RechtstextTRBS 2141 Teil 3

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 2141 gilt für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen im Bereich Dampf und Druck für Beschäftigte und Dritte, die bei Freisetzung von Medien z. B. durch

  • Undichtigkeiten,
  • Öffnen von unter Druck stehenden Anlagenteilen,
  • Ableitung aus Sicherheitsventilen, Berstscheiben, Druckentlastungsklappen und Entspannungsleitungen,
  • Verpuffung in Feuerungseinrichtungen von Druckanlagen

entstehen können.

Er gilt nicht, wenn zeitabhängige Schädigungen wie beispielsweise Korrosion oder Ermüdung zum Versagen der drucktragenden Wandung führen. Diese Mechanismen werden in der TRBS 2141 Teil 2 behandelt.

Er nennt beispielhaft Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefährdungen und enthält zudem Hinweise für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen unter innerem Überdruck, für die keine EG-Richtlinien hinsichtlich der Gefährdungen durch Druck bestehen.