TRBS 2111 Teil 2

 



Nicht mehr gültig – ersetzt durch TRBS 2111.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen vom 5. September 2006

Link zum RechtstextTRBS 2111 Teil 2

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 2111 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen aufgrund von unkontrolliert bewegten Teilen wie umstürzende, rollende, gleitende oder herabfallende Teile oder sich lösende, berstende und wegfliegende Teile und unter Druck herausspritzende Medien oder herausgeschleuderte Medien bzw. Arbeitsgut.