Anhang II ( Zuständige Behörden)
Zuständige Behörden | Anhang II |
Kapitel I
Inhalt der Ausbildung bzw. Schulung des für die Durchführung der amtlichen Kontrollen zuständigen Personals
- Die verschiedenen Überwachungsmethoden, z.B. Überprüfung, Probenahmen und Inspektionen
- Kontrollverfahren
- Futtermittel- und Lebensmittelrecht
- die verschiedenen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sowie möglicherweise damit verbundene Risiken für die menschliche Gesundheit und gegebenenfalls für die Gesundheit von Tieren und Pflanzen und für die Umwelt
- Bewertung von Verstößen gegen das Futtermittel- und Lebensmittelrecht
- Gefahren bei der Tier-, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion
- Bewertung der Anwendung von HACCP-Verfahren
- Management-Systeme, wie z.B. Qualitätssicherungsprogramme der Futtermittel- und Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung, sofern diese für die Erfüllung futtermittel. und lebensmittelrechtlicher Anforderungen relevant sind
- amtliche Bescheinigungssysteme
- Notfallpläne für Notsituationen, einschließlich der Kommunikation zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission
- gerichtliche Schritte und rechtliche Aspekte amtlicher Kontrollen
- Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen - einschließlich derjenigen zu Leistungstests, Akkreditierung und Risikobewertung -, die möglicherweise wichtig sind, um die Einhaltung der Vorschriften des Futtermittel- und Lebensmittelrechts zu bewerten; dazu können finanzielle Aspekte und Handelsaspekte zählen
- alle sonstigen Bereiche, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz, die notwendig sind, um die Durchführung der Kontrollen gemäß dieser Verordnung zu gewährleisten.
Kapitel II
Prüffelder für Kontrollverfahren
- Aufbau der zuständigen Behörde und Beziehung zwischen den zentralen zuständigen Behörden und den Behörden, denen sie die Aufgaben im Hinblick auf die Durchführung amtlicher Kontrollen übertragen haben
- Beziehung zwischen den zuständigen Behörden und den Kontrollstellen, denen sie Aufgaben im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen übertragen haben
- Beschreibung der zu erreichenden Ziele
- Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten der Mitarbeiter
- Probenahmeverfahren, Kontrollmethoden und .techniken, Auswertung der Ergebnisse und sich daraus ergebende Entscheidungen
- Beobachtungs- und Überwachungsprogramme
- gegenseitige Unterstützung für den Fall, dass amtliche Kontrollen die Beteiligung mehrerer Mitgliedstaaten erfordern
- Folgemaßnahmen nach amtlichen Kontrollen
- Zusammenarbeit mit anderen möglicherweise ebenfalls zuständigen Dienststellen oder Abteilungen
- Verifizierung der Eignung von Probenahme-, Analyse- und Testmethoden
- sonstige Tätigkeiten oder Informationen zur effizienten Durchführung der amtlichen Kontrollen.