Verordnung (EU) 2020/852
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
---|---|
Link zum Rechtstext | |
Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 | |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Sie gilt für Zur Ergänzung der Verordnung in Bezug auf Inhalt und Darstellung der Informationen wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 veröffentlicht, die bei der Rechtsnorm verlinkt ist. Diese Vorschrift betrifft den Bereich Nachhaltigkeit. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Februar 2024 |