RID
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter vom 9. Mai 1980 in der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung |
Link zum Rechtstext | RID |
Checklisten | |
Kerninhalte | Diese Ordnung enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter und für den Umgang während der Beförderung. Bei dem RID handelt es sich um die Anlage C zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF). |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | F1_SumGefahrgut; Gfgut_SumBasis; Gfgut_SumBasis_2; Gfgut_SumBeauft; Gfgut_SumBest; Log_SumGefahrgut1; Log_SumGefahrgut2; Log_SumGefahrgut3; Log_SumGefahrgut4 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Mai 2024 I ; II |