NAGEMI – VwV

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Allgemeine Verwaltungsvorschrift Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie - ENTWURF

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NAGEMI – VwV

Kerninhalte

Diese Verwaltungsvorschrift dient primär der Umsetzung der Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2031 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie, die den Regelungsbereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betreffen.

Die Verwaltungsvorschrift ergänzt oder ersetzt Regelungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), indem – wo es zur Eins-zu-Eins-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben erforderlich ist – weitergehende Emissionswerte, insbesondere für Gesamtstaub, ergänzende bauliche und betriebliche Anforderungen sowie Messhäufigkeiten festgelegt werden.

Zudem soll über die Verwaltungsvorschrift auch einem im Vollzug identifizierten Bedarf nach einer bundeseinheitlichen Konkretisierung des Standes der Technik in einzelnen Bereichen der Nahrungsmittelindustrie im Hinblick auf Nachverbrennungseinrichtungen sowie auf die erzielbare Minderung der Emissionen an Acetaldehyd nachgekommen werden.