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SRÜ Durchführung Teil XI
SRÜ Durchführung Teil XI
Link zum Rechtstext | SRÜ Durchführung Teil XI |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Übereinkommen zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens vom 23. Juni 1998 |
Kerninhalte | Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ist ein internationales Abkommen des Seevölkerrechts, das alle Nutzungsarten der Meere regeln soll. Für alle Seerechtsfragen ist dies der Ausgangspunkt und ist als sog. Verfassung der Meere bekannt. Das SRÜ befasst sich mit dem Schutz und der Bewahrung der Meeresumwelt und legt fest, dass die Staaten dazu verpflichtet sind, diese zu schützen und zu bewahren. Hier handelt es sich um das Übereinkommen vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 |
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