FwDV 800

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz (Stand November 2017)

Link zum RechtstextFeuerwehr-Dienstvorschrift 800

Kerninhalte

Diese Vorschrift regelt das Planen, Bereitstellen, Herstellen sowie das geordnete und ressourcenschonende Betreiben und Unterhalten von Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz (IuK-Einsatz).

Nebender IuK-Technik im Einsatz wird bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auch Kommunikationstechnik verwandt, die zur Kommunikation mit Verwaltung, anderen Dienststellen und Behörden oder zur Alarmierung von Einsatzkräften eingesetzt wird. Diese ist nicht Bestandteil des Regelungsumfangs dieser Vorschrift.


Der Ausschuß Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat die Feuerwehr-Dienstvorschriften verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen.

Da der AFKzV den Bundesländern eine Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften nur empfiehlt, kann der Inhalt der FwDv in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein und muss nicht mit der veröffentlichen Fassung des AFKzV identisch sein. Die Einführung der FwDv erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen und kann mit inhaltlichen Änderungen verbunden sein. Die gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländer sind bei dem Link zur Rechtsnorm in §Alexandrina verknüpft.