FwDV 10

 



Link zum Rechtstext

Feuerwehr-Dienstvorschrift 10

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Die tragbaren Leitern (Stand November 2019)

Kerninhalte

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) gilt für den Einsatz, insbesondere zur Menschenrettung. Sie gilt auch für die Ausbildung.
Sie beschreibt unter anderem den Anwendungsbereich, die Arten und den Einsatz von tragbaren Leitern.

Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes zur Einführung empfohlen. Der Inhalt der FwDv kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein und muss nicht mit dieser Fassung identisch sein. Die Einführung der FwDv erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen und kann mit inhaltlichen Änderungen verbunden sein. Die gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländer sind bei dem Link zur Rechtsnorm in §Alexandrina verknüpft.

Gültige Fassungen der Bundesländer

Der Ausschuß Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat die Feuerwehr-Dienstvorschriften verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen.

Da der AFKzV den Bundesländern eine Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften nur empfiehlt, kann der Inhalt der FwDv in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein und muss nicht mit der veröffentlichen Fassung des AFKzV identisch sein. Die Einführung der FwDv erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen und kann mit inhaltlichen Änderungen verbunden sein.

Zu den gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländern:

Links zur Rechtsänderung

Review vom 03. September 2020