UVgO

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte – Ausgabe 2017 –

Link zum RechtstextUnterschwellenvergabeordnung

Kerninhalte

Diese Verfahrensordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und Rahmenvereinbarungen, die nicht dem Teil 4 GWB unterliegen, weil ihr geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte gemäß § 106 GWB unterschreitet.
Sie ist ungeachtet des Erreichens des jeweiligen Schwellenwerts gemäß § 106 GWB ferner nicht auf Sachverhalte anzuwenden, für die in den §§ 107, 108, 109, 116, 117 oder 145 GWB Ausnahmen von der Anwendbarkeit des Teils 4 GWB vorgesehen sind.
Sie ersetzt die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/​A).

Die UVgO wird für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. Mai 2022 
Review vom 01. April 2022