FzgÜberlängeKennzRL

 



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Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen sowie bestimmter hinausragender Ladungen vom 12. Februar 2019

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Kerninhalte

Diese Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen die nach § 32 StVZO zulässigen Werte oder Länge oder Breite mit oder ohne Ladung die nach § 22 StVO zulässigen Werte überschreiten.