FzgÜberlängeKennzRL
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge, Fahrzeugkombinationen sowie bestimmter hinausragender Ladungen vom 12. Februar 2019 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen die nach § 32 StVZO zulässigen Werte oder Länge oder Breite mit oder ohne Ladung die nach § 22 StVO zulässigen Werte überschreiten. |